Jugendliche springen von Eisenbahnbrücke in Wesel-Datteln-Kanal -Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!
       
Wasserstr. - 29.07.2019Gleich zweimal mussten Einsatzkräfte der 
Bundespolizei am vergangenen Wochenende ausrücken um "Kanalspringer" 
von ihrem lebensgefährlichen Vorhaben abzuhalten.
   Bereits am Freitag (26. Juli) gegen 16:00 Uhr, wurde die 
Bundespolizei durch die Bahn über mehrere Brückenspringer im Bereich 
einer Kanal Brücke der Bahnstrecke Gelsenkirchen-Bismarck 
(
Wasserstraße in Dorsten) in Richtung Dorsten informiert. Der 
Bahnverkehr konnte in diesem Bereich das Brückenbauwerk nur in 
Schrittgeschwindigkeit durchfahren.
   Einsatzkräfte konnten noch auf der Brücke einen 14-jährigen 
Dorstener in Gewahrsam nehmen und ihn über die Lebensgefahr 
aufklären, in die er sich durch den Aufenthalt in den Gleisanlagen 
(auf der Brücke) begeben hatte. Anschließend wurden auch die 
Erziehungsberechtigte über das "Treiben" ihres Sprösslings 
informiert. Zudem wurde ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubten 
Aufenthalts im Gleisbereich gegen den 14-Jährigen eingeleitet.
   Am Samstag (27. Juli) verschafften sich dann erneut Jugendliche 
Abkühlung im Bereich der Eisenbahnbrücke in Dorsten. Daraufhin wurde 
der Bahnverkehr in dem Bereich eingestellt. Einsatzkräfte der 
Bundespolizei suchten die Örtlichkeit nach Personen ab. Bei 
Eintreffen der Beamten konnte jedoch niemand mehr festgestellt 
werden.
   In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei daraufhin, dass der
Aufenthalt auf Eisenbahnbrücken nicht nur verboten, sondern auch 
lebensgefährlich ist. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann 
der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. 
Modernen Züge nähern sich fast lautlos und können je nach 
Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.
   Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und 
Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz 
der Eisenbahn. Dies steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei
muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen 
überspringen kann.
   Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht 
Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von 
Brücken treiben. Hierdurch können ebenfalls tödliche Verletzungen 
entstehen.
   Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund 
von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, 
der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt 
sein kann. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten 
bis zu zehn Jahren bestraft werden.
   Ebenfalls wird beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein 
Bußgeld von 25 Euro bis 900 Euro fällig.
   Hinweise zu den gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter 
www.bundespolizei.de
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Volker Stall
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20.03.2017 - Wasserstr.
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